EXIST-Gründungsstipendium: Welche sechs Voraussetzungen sollte dein Projekt erfüllen?

Foto: Fiona Körner

Du hast an deiner Hochschule oder Forschungseinrichtung eine innovative Geschäftsidee entwickelt und willst wissen, ob du dich für ein EXIST-Gründungsstipendium bewerben kannst. In der Gründungsberatung der Universität Kassel haben wir bereits mehr als 53 erfolgreiche EXIST-Vorhaben betreut. Hier findest du die -aus unserer Sicht- wichtigsten Voraussetzungen, wenn du dich für das Stipendium interessierst.

Das EXIST-Gründungsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Stipendium wird über die Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beim Projektträger Jülich eingereicht, der das Programm für das Bundesministerium administrativ betreut. Du kannst das Stipendium über das Gründungsnetzwerk deiner Hochschule oder Forschungseinrichtung beantragen. Eine direkte Antragstellung als GründerIn oder Gründungsteam ist nicht möglich. Das Gründungsnetzwerk ist erster Ansprechpartner und unterstützt dich bei der Antragstellung des Gründerstipendiums.

Aber welche Voraussetzungen sollten gegeben sein, wenn du dich erfolgreich bewerben willst? Hier die wichtigsten Punkte:

Team mit unterschiedlichen Kompetenzen
Euer Team sollte aus Hochschulabsolventen und/oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden bestehen. Auch examensnahe Studierende können sich beteiligen. Es können maximal drei Personen gefördert werden. Darüber hinaus kann ein Mitgründer eine Person mit anerkanntem Berufsabschluss (IHK) sein oder eine Person deren Abschluss länger als fünf Jahre zurückliegt. Überwiegend aus Studierenden bestehende Teams können nicht gefördert werden, da die Parallelisierung von Studium und Ausgründung der Erfahrung nach wenig erfolgversprechend ist.

Kriterien für die Bewertung der Teamkonstellation sind fachliche und betriebswirtschaftliche Kompetenzen sowie spezifische Branchenkenntnisse und Marktkontakte. Außerdem soll mit dem Programm der Frauenanteil und die Diversität (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung, Herkunft und Nationalität) in Gründungsteams gesteigert werden. Insgesamt sollte das Team idealerweise unterschiedliche Kompetenzen einbringen und sich in seinen Fähigkeiten ergänzen.
Erste Kontakte zu Kunden (aussagekräftige Letter of Intent) und ein Netzwerk, bestehend aus Beratern oder Mentoren ergänzen die Teamdarstellung.

Bezug zur Hochschule oder Forschungseinrichtung
Viele der Gründungsideen, die wir betreut haben, sind aus Abschlussarbeiten oder Promotionen hervorgegangen. Die Gründer und Gründerinnen haben ein Projekt bearbeitet, von dem sie wussten, dass es einen Bedarf am Markt gibt und wollten es gerne weiterentwickeln. Für die Beantragung des EXIST-Gründerstipendiums konnten sie bereits Letter of Intents von potentiellen Kunden beilegen.
Das Programm fördert keine externen Geschäftsideen ohne Bezug zur Hochschule oder Forschungseinrichtung.

Innovation, Alleinstellungsmerkmal
Deine Geschäftsidee sollte einen hohen Innovationsgrad besitzen. Das könntest du z.B. über Schutzrechte nachweisen oder durch eine objektiv nachvollziehbare Abgrenzung von wettbewerblichen Lösungen. Du solltest sehr genau beschreiben können, was deine Idee von alternativen Angeboten unterscheidet und zwar aus Kundensicht. Es reicht nicht, wenn du der Meinung bist, dass du der einzige bist, der genau dieses Produkt oder die Dienstleistung anbietet. Dein Angebot muss aus Sicht des Kunden deutliche Alleinstellungsmerkmale besitzen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Außerdem sollte der Beitrag des Gründungsvorhabens zu den Deutschen Nachhaltigkeitszielen (SDG) deutlich dargestellt werden.

Skalierbares Geschäftsmodell
Das EXIST-Programm fördert skalierbare Geschäftsmodelle. Die Geschäftsmodelle sollten auf Wachstum ausgerichtet sein. Unternehmensgründungen in traditionell freien Berufsfeldern (Mediziner, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, etc.) können nicht gefördert werden.

Vorgründungsphase

Die Gründung darf noch nicht erfolgt sein. Wenn bereits eine Kapitalgesellschaft gegründet wurde und die Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde, ist eine Förderung nicht möglich. Bestehende Unternehmen können nicht gefördert, auch wenn sie in neue Geschäftsbereiche gehen wollen. Es können nur Projekte in der Vorgründungsphase unterstützt werden. Die Anmeldung eines Gewerbes dagegen ist kein formaler Ausschlussgrund. Manchmal kommt es vor, dass ein Unternehmen gegründet wurde, um Schutzrechte anzumelden. Wenn nachweislich keine Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde, ist eine Förderung im Einzelfall möglich. Hier sollte immer Rücksprache mit dem Projektträger gehalten werden, um die Förderfähigkeit abzufragen.

Vollzeitstipendium
Die EXIST-Gründerstipendien sind Vollzeitstipendien. Wenn du schon ein anderes Stipendium zur Finanzierung deines Lebensunterhalts erhältst oder einen Job von mehr als 5 Stunden/Woche hast, kannst du nicht zusätzlich das EXIST-Gründerstipendium bekommen. Die Umsetzung deiner Idee ist eine Vollzeitaufgabe und erfahrungsgemäß ist das EXIST-Jahr sehr kurz, um deine Idee umzusetzen und auf dem Markt zu etablieren. Nutze die Zeit, um dein Produkt oder deine Dienstleistung so weit zu bringen, dass du weitermachen kannst. Sei es, dass du von deinen Umsätzen leben kannst oder dass du eine Anschlussfinanzierung über Business Angels oder andere Formen der Frühstphasenfinanzierung bekommst.

Auch wichtig:
Vorlauf
Für die Beantragung des EXIST-Programms musst du dir einen Professor oder eine Professorin suchen, der/die dein Projekt als Mentor oder Mentorin technisch-fachlich begleitet. Du musst ein ca. 25-seitiges Ideenpapier und verschiedene Erklärungen über die Hochschule oder Forschungseinrichtung einreichen. Die Erstellung des Ideenpapiers braucht erfahrungsgemäß mindestens zwei Monate, oft auch länger. Du solltest auch versuchen, Letter of Intent von potentiellen Kunden zu bekommen und miteinzureichen. Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden, es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Nach dem Monat des Einreichens dauert es maximal drei Monate bis die Förderung beginnen kann. Wenn wir als Gründungsnetzwerk die Unterlagen im Oktober einreichen, kann die Förderung also erst im Februar beginnen.
Nimm deshalb rechtzeitig Kontakt zu deinem Gründungsnetzwerk auf, damit ihr frühzeitig über dein Projekt und die Möglichkeiten eines EXIST-Gründerstipendiums sprechen könnt. Häufig ergeben sich gerade bei der Teamzusammensetzung Fragen, die ihr rechtzeitig klären solltet.

Neben dem EXIST-Gründungsstipendium gibt es ein weiteres, interessantes Förderprogramm: EXIST-Forschungstransfer. Hier nähere Infos.

Kontakt zur Gründungsberatung:
Gabriele Hennemuth
hennemuth(at)uni-kassel.de
0561 804 1859

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